Veranstaltungshalle Lengenfeld
Viel Raum für besondere Anlässe
Die Veranstaltungshalle der Marktgemeinde Lengenfeld steht für kulturelle, gesellschaftliche, sportliche, wirtschaftliche und sonstige Veranstaltungen zur Verfügung, soweit diese mit dem Zweck der Einrichtung vereinbar sind.
Ob Hochzeit, Ball, Konzert, Vortrag, Theateraufführung, Firmenveranstaltung oder Feier – der großzügige Saal lässt sich flexibel an unterschiedliche Anforderungen anpassen.
🍽️
250 Personen
bei Tischbestuhlung
👥
350 Personen
bei Reihenbestuhlung
🅿️
Parkplätze
auch für Busse
Raum für viele Möglichkeiten
Durch die flexible Gestaltung eignet sich die Veranstaltungshalle für unterschiedlichste Veranstaltungsformen.
💍 Hochzeiten und private Feiern
🎶 Konzerte und musikalische Veranstaltungen
🎭 Theater und kulturelle Veranstaltungen
🎤 Vorträge und Präsentationen
💃 Bälle und Vereinsveranstaltungen
🏢 Firmen- und Betriebsveranstaltungen
Ausstattung
Für Veranstaltungen stehen verschiedene technische und räumliche Einrichtungen zur Verfügung:
✓ Bühne
✓ Beamer
✓ Leinwand
✓ Lautsprecheranlage
✓ Rednerpult
✓ flexible Gestaltungsmöglichkeiten
Räumlichkeiten
Im Rahmen der Saalnutzung stehen – entsprechend der jeweiligen Nutzungsvereinbarung – folgende Bereiche zur Verfügung:
✓ Saal
✓ Bühne und Technikraum
✓ Eingangsbereich
✓ Garderobe
✓ Schankbereich
✓ Nebenräume
✓ barrierefreie Sanitäranlage im Erdgeschoss
✓ Sanitäranlagen im Kellergeschoss
Bewirtung & Catering
Die Veranstaltungshalle wird ohne Bewirtung vermietet. Veranstalter können daher einen Caterer ihrer Wahl beauftragen und die Verpflegung individuell an ihre Veranstaltung anpassen.
Reservierung & Nutzungsvereinbarung
Die Benützung der Veranstaltungshalle ist spätestens sechs Wochen vor der geplanten Veranstaltung beim Gemeindeamt zu beantragen.
Die Nutzung ist erst nach Abschluss einer schriftlichen Nutzungsvereinbarung zulässig. Für jede Veranstaltung ist eine verantwortliche Ansprechperson namhaft zu machen, die während der gesamten Veranstaltung anwesend ist.
Der Saalschlüssel wird im Bürgerbüro ausgefolgt. Vor und nach der Veranstaltung erfolgt gemeinsam mit der Gemeinde eine Kontrolle der Räumlichkeiten und des Inventars.
Bei öffentlichen Veranstaltungen ist zusätzlich eine gesonderte Veranstaltungsanmeldung nach dem NÖ Veranstaltungsgesetz erforderlich. Die Nutzungsvereinbarung für die Veranstaltungshalle ersetzt diese Anmeldung nicht.
Benützungsentgelte
Montag bis Donnerstag
€ 200,00 inkl. USt.
Freitag, Samstag, Sonntag & Feiertage
€ 270,00 inkl. USt.
Reinigungsbeitrag
€ 80,00 inkl. USt.
Im Benützungsentgelt sind Strom und Heizung innerhalb der jeweiligen Verrechnungseinheit enthalten.
Verrechnungseinheit Montag bis Donnerstag
Am Veranstaltungstag ab 10:00 Uhr bis 07:00 Uhr des darauffolgenden Tages.
Freitag, Samstag, Sonntag & Feiertage
Die besenreine Rückgabe des Saales erfolgt am darauffolgenden Montag.
Bei zusätzlichem Reinigungsaufwand werden € 40,00 inkl. USt. pro Stunde verrechnet. Werden Tische und Sessel nicht ordnungsgemäß gereinigt und zurückgestellt, wird ein zusätzlicher Kostenbeitrag von € 50,00 inkl. USt. verrechnet.
Ordnung & Dekoration
Die Veranstaltungshalle samt Nebenräumen ist nach der Veranstaltung besenrein zu hinterlassen. Tische und Stühle sind sorgfältig zu behandeln, zu reinigen und an den vorgesehenen Plätzen zurückzustellen.
Abfälle sind getrennt und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Dekorationen sind vorab mit dem Gemeindeamt abzustimmen. Es dürfen ausschließlich schwer oder nicht brennbare Materialien verwendet werden.
Befestigungen an Decken, Wänden, Akustikelementen, Holzkonstruktionen oder sonstigen Bauteilen mit Nägeln, Schrauben oder ähnlichen Befestigungsmitteln sind nicht zulässig.
Sicherheit
Fluchtwege, Notausgänge und Zufahrten für Einsatzfahrzeuge sind jederzeit freizuhalten.
Im gesamten Innenbereich der Veranstaltungshalle gilt absolutes Rauchverbot.
Sofern für eine Veranstaltung eine Brandsicherheitswache erforderlich ist, muss diese rechtzeitig, spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung, bei der örtlich zuständigen Feuerwehr angefordert werden.
Wichtige Hinweise
Für die Nutzung der Veranstaltungshalle gelten die jeweils gültige Benützungsordnung sowie die abgeschlossene Nutzungsvereinbarung. Darin finden Sie unter anderem nähere Bestimmungen zu Reinigung, Dekoration, Sicherheit, Haftung und Stornierung.
Für erforderliche Meldungen und Abgaben, insbesondere allfällige AKM-Meldungen, ist der Veranstalter selbst verantwortlich.
Impressionen aus der Veranstaltungshalle
Einblicke in die vielseitigen Gestaltungsmöglichkeiten unserer Veranstaltungshalle.